Wahlrecht: «Der Ministerpräsident informiert» wirbt unzulässig

12-JUL-10

Eine Landesregierung (hier im Saarland) darf keine Anzeigenserie mit dem Slogan "Der Ministerpräsident informiert" veröffentlichen, wenn sie in den Wahlkampf (hier für die Landtagswahlen 2009) eingreift. Das ist anzunehmen, wenn die Publikationen kurz vor der Wahl rausgegangen sind. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dafür einen Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl festgesetzt. In dieser "heißen Phase" des Wahlkampfes "gewinnen solche Veröffentlichungen in aller Regel den Charakter parteiischer Werbemittel". Damit habe die Landesregierung verfassungswidrig in den Wahlkampf eingegriffen. (VfGH des Saarlandes, LV 4/09)